Beschreibung
Welche Institution ist dafür verantwortlich, dass den Gerichten qualifizierte Sachverständige zur Verfügung stehen? In Österreich: Die Justiz selbst. In Deutschland: Die Industrie- und Handelskammern. In der Vertrauenskrise der preußischen Justiz Anfang des 20. Jahrhunderts haben Sachverständige und Kammern diese Machtstellung erkämpft.
Autorenportrait
Georg Rasche ist Jurist. Er studierte an der Universität Münster und absolvierte den LL.M. European Business Law in Nimwegen. Der Autor war am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main und am Rechtshistorischen Institut sowie einem öffentlich-rechtlichen Lehrstuhl der Universität Münster tätig. Derzeit arbeitet er als Syndikus in München.
Inhalt
Inhalt: Bedingungen praktischer Justiz – Rechtsdogmatik des Sachverständigen: Beweismittel oder «Richtergehilfe», freie Beweiswürdigung, Abweichung vom Sachverständigengutachten? – Interessenvertretung und Organe des Handels – Hilfsgewerbe des Handels und Gewerbeordnung – Zuständigkeitsstreit: Stettin 1864, Berlin 1879, 1893 – Handelskammergesetz 1897 – Rückzug der Justiz 1907.