Beschreibung
Die von Prof. Karlheinz Muscheler im Auftrag von "Fundare e.V., Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens" herausgegebene Schriftenreihe "Bochumer Studien zum Stiftungswesen" soll zu einer aufblühenden Stiftungskultur in Deutschland beitragen. Hier sollen Arbeiten aus grundsätzlich allen wissenschaftlichen Disziplinen erscheinen, die sich mit dem Stiftungswesen im weitesten Sinne beschäftigen. Einen Schwerpunkt bilden Arbeiten zum Zivil-, Verwaltungs- und Steuerrecht der Stiftung.
Autorenportrait
Matthias Gantenbrink wurde 1980 in Hamm geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Jena und Bochum war er von 2005 bis 2009 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht in Bochum. Seit 2010 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Bochum.
Inhalt
Inhalt: Materiellrechtliche Voraussetzungen des § 87 BGB – Unzulässigkeit weiterer Aufhebungsgründe – Die Aufhebung als Rechtsfolge des § 87 BGB – Das Aufhebungsverfahren – Vermögensanfall und Vollbeendigung – Der Fiskus als Gesamtrechtsnachfolger – Die Stiftung in Liquidation – Die Zusammenlegung – Die Zulegung – Rücknahme/Widerruf der Anerkennung. Inhaltsverzeichnis