Beschreibung
Künstler und Wissenschaftler sind im rechtlichen Umgang mit Bildzitaten von Kunstwerken häufig unsicher. Anders als bei Textzitaten sind Bildzitierende auf das Werk in seiner konkreten Form und Gestaltung angewiesen. Als Vorlage dienen oft Reproduktionsfotografien, welche gesondert geschützt sind. Neben der Frage, wie sich der Schutz von Kunstwerk einerseits und Reproduktionsfotografie andererseits auswirkt, wird das Verhältnis zur Katalogbild- und Panoramafreiheit beleuchtet. Die Arbeit berücksichtigt auch die Interessen des Sacheigentümers des Kunstwerks. Ausgehend von den dogmatischen Fragen zur Abgrenzung von Sacheigentum und Urheberrecht entwickelt sie Lösungen vor dem Hintergrund aktueller praxisrelevanter Beispiele für die umstrittene Frage, ob ein Recht am Bild der eigenen Sache anzuerkennen ist und welche Folgen sich aus einem Fotografierverbot von Kunstwerken für Bildzitate ergeben.
Autorenportrait
Timo Prengel, geboren 1978 in Bad Segeberg, studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg, Bilbao und Hamburg. Sein Referendariat absolvierte er in Hamburg und München. Seit 2008 ist er in Hamburg als Rechtsanwalt tätig.
Inhalt
Inhalt: Bildzitat und Urheberrecht – Auslegungsgrundsätze – Bildzitate in der Ausstellungspraxis – Katalogbildfreiheit und Bildzitate – Panoramafreiheit und Bildzitate – Fotografieren von Kunstgegenständen – Einzelne urheberpersönlichkeitsrechtliche Aspekte – Bildzitat und Eigentum – Recht am Bild der eigenen Sache – Bildzitate mit Auslandsberührung.