Beschreibung
Schon häufig wurde in der Vergangenheit über Berührungspunkte von Privat- und Sozialrecht diskutiert. Im Bereich des Erbrechts ist es die Testierfreiheit, die mit Postulaten des Sozialstaates in Konflikt gerät. In dieser Arbeit nimmt sich die Autorin der Frage an, ob auch letztwillige Verfügungen unter das Annahmeverbot des § 14 Abs. 1, 5 HeimG fallen, wenn der Heimbewohner das Testament ohne Wissen des Bedachten errichtet. Anders als das Bundesverfassungsgericht und die überwiegende Meinung in der Literatur hält die Autorin die verfassungsrechtlichen Zweifel an dieser Einschränkung der Testierfreiheit für berechtigt und zeigt auf, dass das Zivilrecht bereits ausreichenden Schutz für Missbrauchsfälle bietet. Auch nach der Föderalisierung des Heimrechts verliert diese Diskussion nicht an Brisanz, denn wie die bereits erlassenen Landesheimgesetze zeigen, wird am Inhalt des § 14 Abs. 1, 5 HeimG festgehalten.
Autorenportrait
Miriam Hollstein, geboren 1981 in Siegburg, studierte von 2001 bis 2005 Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel. Ende 2005 legte sie ihr Erstes juristisches Staatsexamen ab. Mit dieser Arbeit beendete sie Anfang 2010 erfolgreich das Promotionsverfahren in Kiel.
Inhalt
Inhalt: Die Nichtigkeit der Verfügung eines Heimbewohners von Todes wegen zugunsten des Heimträgers oder eines Bediensteten nach dem bisher geltenden bundeseinheitlichen Heimgesetz – Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Testierfreiheit durch § 14 Abs. 1, 5 HeimG – Auswirkungen der Föderalisierung des Heimrechts auf den Inhalt des § 14 Abs. 1, 5 HeimG.