Beschreibung
Spanien verfügt seit Inkrafttreten der neuen Zivilprozeßordnung am 8. Januar 2001 erstmals über ein zentral geregeltes System des einstweiligen Rechtsschutzes. Diese Arbeit erschließt die Materie vorwiegend anhand der Kernvorschriften der Art. 721-747 LEC unter Einbeziehung der bisherigen Rechtslage. Besonderes Augenmerk wird auf die Voraussetzungen, unter denen der einstweilige Rechtsschutz gewährt wird, und auf das umstrittene Problem der Vorwegnahme der Hauptsache gelegt. Dabei wird aufgezeigt, daß die Reichweite der sogenannten Medidas cautelares dem Anschein zum Trotz nicht hinter den einstweiligen Verfügungen nach deutschem Recht stehen muß. In einem rechtsvergleichenden Teil wird untersucht, welche Anregungen sich aus der spanischen Neuregelung für das deutsche Recht ziehen lassen.
Autorenportrait
Der Autor: Raimundo Baglietto Bergmann, geboren 1973 in Kranenburg (Niederrhein); 1992-1997 Studium der Rechtswissenschaften in Köln; Zweites Staatsexamen 2000; zwischenzeitlich Praktikum und Wahlstation in Anwaltskanzleien in Madrid; seit Ende 2000 Rechtsanwalt.
Inhalt
: Merkmale der Medidas cautelares – Systematik – Voraussetzungen – Generalklausel des Art. 726 LEC – Maßnahmenkatalog – Anordnung und Vollziehung der Medidas cautelares – Verhältnis zur Hauptsache – Schadensersatz – Einheitliche Behandlung von Arrest und einstweiliger Verfügung auch im deutschen Recht?