Beschreibung
Gegenstand der Arbeit ist das zeitgenössisch als «Asozialität» bezeichnete Phänomen sozial unangepaßten Verhaltens in der DDR. Den Schwerpunkt der chronologisch aufgebauten, im wesentlichen auf Archivmaterial gestützten Untersuchung bilden Entstehungsgeschichte, Inhalt und Anwendung der rechtlichen Regelungen, mit denen der Staat solche Verhaltensweisen zu definieren und den Umgang mit ihnen festzulegen suchte. Zentrale Bedeutung kommt dabei dem 1968 geschaffenen Straftatbestand des § 249 StGB-DDR zu, der bis zum Ende der SED-Diktatur das Hauptinstrument des von Repression geprägten staatlichen Umgangs mit «asozialem Verhalten» darstellte. Vorläufer und flankierende Normen werden ebenfalls eingehend analysiert.
Autorenportrait
Der Autor: Joachim Windmüller wurde 1971 in Pforzheim geboren. Neben seiner juristischen Ausbildung, die er 1999 mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen abschloß, absolvierte er ein Aufbaustudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Seit 2001 ist der Autor im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg tätig.
Inhalt
: Arbeitshaus und Heim für soziale Betreuung – Die Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung vom 24.8.1961 – Arbeitserziehung – Die Anwendung von § 249 StGB bis 1973, in den Jahren ab 1973 und in den 80er Jahren – Die Gefährdetenverordnungen von 1968 und 1974 – Neue Ansätze zum Umgang mit «Asozialen» mit psychischen Problemen.