Beschreibung
Die im Zweiten Weltkrieg und heute geltenden Verbote von Kulturgutbeschlagnahmen in bewaffneten Konflikten werden in dieser Arbeit erörtert. Das ältere Völkerrecht schützte wenige Arten von Kulturgütern unmittelbar; für nicht erfasste Objekte bot es nur mittelbaren Schutz. Das heutige Recht hingegen schützt Kulturgüter fast ausnahmslos; sowohl Staaten als auch Individuen haben Ansprüche auf Restitution beschlagnahmter Kulturgüter. Den sowjetischen Beutekunstbeschlagnahmen stand die Haager Landkriegsordnung grundsätzlich entgegen. Das Recht der Besatzung erlaubte aber Kulturgutbeschlagnahmen, soweit die UdSSR einen Anspruch darauf hatte. Der ergab sich aus kompensatorischer Restitution: sie ließ Beschlagnahmen soweit zu, als die UdSSR im Krieg durch Deutschland Kulturgutverluste erlitt. Aber die Beschlagnahmen überstiegen die sowjetischen Schäden bei weitem. Um heutzutage eine Realisierung der Restitutionen zu erreichen, wäre eine Mediation durch die UNESCO notwendig.
Autorenportrait
Der Autor: Stefan Baufeld studierte von 1992 bis 1998 Rechtswissenschaften an der Universität Halle-Wittenberg. 1998 legte er die Erste und im Jahre 2000 die Zweite juristische Staatsprüfung in Sachsen-Anhalt ab. Seit 2000 war der Autor Wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Dresden und seit 2000 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FernUniversität Hagen.