Beschreibung
Das geltende Jugendgerichtsgesetz enthält durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe und durch einen breit gefächerten Sanktionenkatalog einen weiten Handlungsspielraum. So ist es durch verstärkte Nutzung seiner Ressourcen immer wieder gelungen, dem Jugendstrafrecht neue Impulse zu geben. Ob die neuen Rechtsentwicklungen die Grenzen des geltenden Rechts einhalten und Anreiz für eine positive Fortbildung auch des allgemeinen Strafrechts sein können, ist Gegenstand dieser Arbeit. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, daß für Konzepte wie die Vorbewährung und den Einstiegsarrest kein Bedarf besteht und diese zudem rechtlich bedenklich sind. Dagegen fällt die Einschätzung der neuen ambulanten Maßnahmen in Form sozialer Trainingskurse und des Täter-Opfer-Ausgleichs insgesamt positiv aus. Schließlich wird untersucht, inwieweit im Rahmen der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ein Rückgriff auf jugendstrafrechtliche Begründungsansätze gerechtfertigt ist.
Autorenportrait
Die Autorin: Susanne Werner-Eschenbach wurde 1975 in Würzburg geboren. Sie studierte von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg und absolvierte in der Folgezeit bis 2002 den juristischen Vorbereitungsdienst in Bayern. Die Promotion erfolgte 2004. Die Autorin ist seit 2004 als Rechtsanwältin in Würzburg tätig.
Inhalt
: Neue Rechtsinstitute im Jugendstrafrecht: Die Vorbewährung - der Einstiegsarrest - neue ambulante Maßnahmen – Neue Rechtsinstitute im allgemeinen Strafrecht mit Anlehnung an das Jugendstrafrecht: Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung: Begriff und Entstehungsgeschichte - rechtspolitischer Hintergrund - Voraussetzungen - die vorbehaltene Sicherungsverwahrung in der Diskussion.