Beschreibung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der aufgrund rasanter technischer Entwicklung immer praxisrelevanter werdenden Frage, ob Beweismittel, die rechtswidrig, etwa durch heimliche Tonbandaufzeichnung oder versteckte Videoüberwachung, erlangt wurden, im folgenden Arbeitsprozess verwertet werden dürfen. Nach umfassender Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage vertretenen Lösungsvorschlägen in Literatur und Rechtsprechung gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass rechtswidrig erlangte Beweismittel wegen Verstoßes gegen das im Arbeitsprozess besonders ausgeprägte Gebot zu redlicher Prozessführung regelmäßig einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Eigene Abschnitte sind Sonderfragen wie der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten und der Heilung einer Verwertung trotz Beweisverwertungsverbots gewidmet.
Autorenportrait
Der Autor: Thomas Gemmeke wurde 1972 in Marsberg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Dort schloss er die Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung für Juristen als «Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)» ab. Seit 2000 arbeitet Thomas Gemmeke als Rechtsanwalt in München.
Inhalt
: Historische Entwicklung – Lösungsansätze der Literatur – Fallgruppen in der Rechtsprechung (Heimliche Zeugen, Tonbandaufnahmen, Videoüberwachung, Internet) – Treu und Glauben im Prozess – Gebot zu redlicher Prozessführung (Herleitung, Reichweite, Verstoß durch Beweisführung mit rechtswidrig erlangten Beweismitteln) – Fernwirkung eines Beweisverwertungsverbots – Heilung einer Verwertung trotz Beweisverwertungsverbots.