Beschreibung
InhaltsangabeI. Problemstellung.- II. Gegenstand der Arbeit.- III. Darstellung.- 1 Rückblick und Entstehung der Neuregelungen.- I. Rechtslage und Praxis bis zum 31.12.1991.- 1. Historische Reminiszenz.- a) Ältere Entwicklung.- b) Nachkriegsentwicklung.- c) Entwicklung in den neuen Bundesländern nach Herstellung der deutschen Einheit.- 2. Dualismus von zivilrechtlicher Unterbringung nach Bundesrecht und öffentlichrechtlicher Unterbringung nach Landesrecht.- a) Die zivilrechtliche Unterbringung.- b) Die öffentlichrechtliche Unterbringung.- c) Das Verhältnis beider Unterbringungsformen zueinander.- d) Praxistrend in Richtung zivilrechtliche Unterbringung.- II Kritik am bisher geltenden Unterbringungsrecht.- 1. Zu weiter Beurteilungsspielraum bei der zivilrechtlichen Unterbringung.- 2. Unklarheit bei der rechtlichen Handhabung von sog. "fürsorglichen" Zwangsmaßnahmen.- 3. Umgehungstendenzen infolge der Zweigleisigkeit von zivilrechtlicher und öffentlichrechtlicher Unterbringung.- 4. Zusätzliche Kritikpunkte.- III. Werdegang der in das BtG einbezogenen Neuregelung des Rechts der freiheitsentziehenden Unterbringung.- 1. Stationen der Gesetzgebung.- 2. Der Reformverlauf.- IV. Übersicht zur geltenden Gesetzeslage.- 2 Freiheitsentziehende Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen: § 1906 BGB n.F.- I. Ratio legis.- II. Die freiheitsentziehende Unterbringung.- 1. Begriff.- a) Sprachgebrauch.- b) Bisherige Auslegung in Rechtsprechung und Literatur.- aa) Definition.- bb) Abgrenzung zu bloßen Freiheitsbeschränkungen.- c) Eigenständige Auslegung für den Bereich des Betreuungsrechts.- d) Abgrenzung zu anderen "Versorgungen".- e) Bedeutung der Zustimmung des Betroffenen.- aa) Kriterium der "Einwilligungsfähigkeit".- bb) Seine Aktualität unter dem BtG.- cc) Verhältnis zur "natürlichen Geschäftsunfähigkeit" im Sinne des § 104 Nr.2 BGB.- f) Uneingeschränkte Bestimmungsfreiheit des Einsichtsfähigen?.- g) Zusammenfassung.- 2. Betroffener Personenkreis.- a) Betreute.- b) Auswirkung der Regelung des § 1906 Abs.1 BGB n.F. auf die freiheitsentziehende Unterbringung Minderjähriger?.- c) Zulässigkeit der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Nichtbetreuten im Rahmen "privater Fürsorge"?.- 3. Befugnis des Betreuers.- a) Kompetenz zur Unterbringung.- b) Kombination mit einer Gesundheitsbetreuung.- c) Obligatorische Besprechung.- d) Konsequenzen einer Mißachtung des Genehmigungserfordernisses/eines Unterlassens gebotener Besprechung.- 4. Erforderlichkeit der Unterbringung zum Wohl des Betreuten.- a) Fürsorgliche Unterbringung: § 1906 Abs.1 Nr.1 BGB n.F.- aa) Selbstgefahrdung.- bb) Ursache.- cc) Ernstliche und konkrete Gefahr.- dd) Keine Unterbringung bei Gefahr anderer als gesundheitlicher Schäden.- ee) Keine Unterbringung im Drittinteresse oder im Interesse der Allgemeinheit.- b) Medizinische Unterbringung: § 1906 Abs. 1 Nr.2 BGB n.F.- aa) Notwendigkeit einer medizinischen Maßnahme.- bb) Notwendigkeit der Unterbringung.- cc) Persönliches Unvermögen zur Entscheidung.- 5. Verhältnis zur öffentlichrechtlichen Unterbringung.- a) Aufrechterhaltung der materiellrechtlichen Zweispurigkeit.- b) Verbleibender Überschneidungsbereich.- c) Vorrang zivilrechtlicher Unterbringung?.- III. Unterbringungsähnliche Maßnahmen.- 1. Allgemeines.- 2. Enges oder weites Verständnis von § 1906 Abs.4 BGB n.F.?.- 3. Begriff.- a) Freiheitsentziehung, die nicht Unterbringung ist.- aa) Entzug der Freiheit.- bb) Abgrenzung zur Unterbringung nach § 1906 Abs.1 BGB n.F.- b) Finalität der Maßnahme.- c) Zeitliche Qualifikation.- 4. Persönlicher Geltungsbereich.- a) Anwendung auf Betreute.- b) Aufenthalt in einer Einrichtung.- c) Ausschluß "förmlich" Untergebrachter?.- 5. Voraussetzungen der Genehmigung.- a) Heranziehung der Unterbringungsgründe von § 1906 Abs.1 Nr.1 und 2 BGB n.F.- b) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.- 6. Fehlen von Übergangsvorschriften.- 7. Zusammenfassung.- IV. Verhältnis zu den Genehmigungsvorbehalten nach §§ 1904, 1907 Abs.1 BGB n.F.- 3 Verfahren über Unterbringungsmaßnahme