Beschreibung
Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit der Aufsichtsrat oder ein von ihm eingesetzter Ausschuss für die Erfüllung der Ad-hoc-Publizitätspflicht bzw. die Entscheidung über den Aufschub der Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Abs. 4 MAR zuständig ist. Zu diesem Zweck untersucht der Autor zunächst, unter welchen Voraussetzungen die Emittentin ad-hoc-pflichtig wird, insbesondere ob die Veröffentlichungspflicht nach Art. 17 Abs. 1 MAR die Kenntnis der Emittentin von einer Insiderinformation voraussetzt und ob das von der deutschen Literatur und Rechtsprechung entwickelte Konzept der Wissenszurechnung auch im Kontext der europarechtlich fundierten MAR Anwendung finden kann. Ferner beleuchtet er die organschaftliche Zuständigkeit des Aufsichtsrats für den Aufschub von Ad-hoc-Mitteilungen im Wege einer Annexkompetenz. Abschließend wird erörtert, inwiefern sich die Frage einer Selbstbefreiungszuständigkeit im Konzern und im Verwaltungsrat einer Societas Europaea stellen.
Autorenportrait
Max Malte Suchsland studied law at the Ruprecht Karls University of Heidelberg and the Université de Montpellier. For his thesis supervised by Prof. Dr Klaus Ulrich Schmolke LL.M. (NYU), he received his doctorate in law from the Friedrich Alexander University of Erlangen in 2021. While completing his doctorate, Mr Suchsland worked for a leading international law firm in Düsseldorf in the area of capital markets law (ECM). He has been a trainee lawyer at the Regional Court of Düsseldorf since June 2020.
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