Beschreibung
InhaltsangabeEinleitung Das Legalitätssystem des Gesetzgebungsstaates gegenüber andern Staatsarten (Jurisdiktions-, Regierungs- und Verwaltungsstaaten) I. Das Legalitätssystem des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates 1. Gesetzgebungsstaat und Gesetzesbegriff 2. Legalität und gleiche Chance politischer Machtgewinnung II. Die drei außerordentlichen Gesetzgeber der Weimarer Verfassung 1. Der außerordentliche Gesetzgeber ratione materiae; der zweite Hauptteil der Weimarer Verfassung als eine zweite Verfassung 2. Der außerordentliche Gesetzgeber ratione supremitatis; eigentliche Bedeutung: plebiszitäre Legitimität statt gesetzgebungsstaatlicher Legalität 3. Der außerordentliche Gesetzgeber ratione necessitatis; eigentliche Bedeutung: die Maßnahme des Verwaltungsstaates verdrängt das Gesetz des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates Schluß Anhang Editorische Nachbemerkung - Korrekturbemerkungen Carl Schmitts - Faksimiles des Handexemplars A von Carl Schmitt Namenverzeichnis
Autorenportrait
Carl Schmitt, geboren am 11.7.1888 in Plettenberg, lehrte als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht in Greifswald (1921), Bonn (1922), Berlin (Handelshochschule, 1926), Köln (1932) sowie an der Universität Berlin (1933-1945). Er gehört zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern dieses Jahrhunderts in Deutschland. Vor allem seine Definitionen der Begriffe Politische Romantik und Politische Theologie, Souveränität, Diktatur, Legalität und Legitimität sowie des Politischen ('Freund-Feind-Theorie') hatten starken Einfluß weit über die Grenzen Deutschlands und seines Faches hinaus. Carl Schmitt starb 96jährig am Ostersonntag, dem 7. April 1985, in seinem Geburtsort.