Beschreibung
Im Lichte der aktuellen Diskussion um die Beweisverwertungsverbote beschäftigt sich der Autor nach einer Grundlegung und Systematisierung des geltenden Rechts mit drei großen aktuellen Problemkreisen mit internationalem Bezug. Zunächst wird die völkerrechtliche Einwirkung auf das nationale Prozessrecht am Beispiel des Rechts auf konsularischen Beistand und der grenzüberschreitenden Beweisrechtshilfe (Fall Schreiber) untersucht. In beiden Fällen stellt sich die - nur in Ausnahmen zu bejahende - Frage, ob und inwieweit Völkerrechtsverletzungen zu Beweisverboten führen können. Sodann wird die Beweisbeschaffung Privater anhand der aktuellen Fälle Liechtenstein (Kauf Steuerdaten) und Siemens analysiert. In jenem Fall führt die Strafrechtswidrigkeit des staatlichen Vorgehens - im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen - nicht automatisch zu einem Verwertungsverbot; vielmehr hängt die Verwertbarkeit von einer Abwägung ab, die in casu eher für eine Verwertung spricht. Zuletzt wird die Fernwirkungslehre und vor allem ihre Ausnahmen im US-amerikanischen Recht untersucht, um auf dieser Grundlage eine moderate Anwendung im deutschen Recht vorzuschlagen.
Autorenportrait
Studium der Rechts- und Politikwissenschaften in Freiburg, Oxford (Großbritannien) und München 1984-1990. Erstes juristisches Staatsexamen Bayern 1990; zweites juristisches Staatsexamen Baden-Württemberg 1994. Promotion 1992 und Habilitation 2001 Ludwig-Maximilians-Universität München (venia legendi in Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Rechtsvergleichung und Völkerrecht). Wiss. Referent Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht und wiss. Assistent Universität Freiburg 1991-2003. Lehrstuhlvertretung in Freiburg SS 2002 und WS 2002/03. Anfang 2003 Rufe auf Lehrstühle der Universitäten Göttingen und Graz. Seit 7.5.2003 Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und internationales Strafrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, Leiter der Abteilung ausländisches und internationales Strafrecht. Seit 15.3.2006 Magisterbeauftragter der juristischen Fakultät. Richter am Landgericht Göttingen. Zwischen April 2008 und 2010 Studiendekan der juristischen Fakultät.