Beschreibung
Als eines der schwierigsten Probleme des Erbrechts gilt seit jeher die Frage, inwieweit der Erblasser seinem Erben durch Potestativbedingungen bestimmte Formen der Lebensführung vorschreiben kann. Darf er etwa den Erhalt der Erbschaft davon abhängig machen, daß der Bedachte eine Sekte, der er sich verbunden fühlt, verläßt oder darf umgekehrt der Behalt der Erbschaft vom Unterlassen einer weiteren Heirat abhängig gemacht werden? Gegenwärtig wird die Diskussion vorwiegend von grundrechtsbezogenen Argumentationen bestimmt. Eine rechtliche Analyse ergibt aber, daß die seit längerem herrschende und nun auch vom Bundesverfassungsgericht ("Hohenzollernbeschluß") übernommene "Lehre vom unzumutbaren Druck" keine ausreichende rechtliche Grundlage hat, in sich widersprüchlich ist und daher zu willkürlichen Ergebnissen führt. Albert Freiherr von Schrenck-Notzing zeigt in seiner Dissertation, daß es nur aus einer genuin zivilistischen Perspektive gelingen kann, die Judikatur zur bedingten Erbeinsetzung auf nachvollziehbare Regeln zurückzuführen. Ausgangspunkt ist dabei die Rechtsfigur des institutionellen Mißbrauchs; in den Blick geraten die wesentlichen Prinzipien und Prämissen des Erbrechts. Als entscheidendes Merkmal, um die Zulässigkeit erbrechtlicher Bedingungen zu überprüfen, stellt sich die Konnexität des Bedingungszusammenhangs heraus. In ausführlichen Fallanalysen wird nachgewiesen, daß ein so aufgefundenes Lösungsmodell in der Lage ist, gerade auch die schwierigen Fälle zu lösen. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die in diesem Zusammenhang ersichtlich relevante, jedoch weit weniger diskutierte Frage nach den Rechtsfolgen unerlaubter Bedingungen.
Inhalt
Inhaltsübersicht: Einleitung - Erster Teil: Schranken der Testiermacht hinsichtlich der Verwendung von Bedingungen: Ausgangspunkt - Verstoß gegen das Prinzip der Höchstpersönlichkeit (§ 2065 BGB) - Gesetzeswidrige Verfügungen (§ 134 BGB) - Sittenwidrige Verfügungen (§ 138 I BGB) - Verstoß gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB - Zweiter Teil: Rechtsfolgen unerlaubter Bedingungen: Die gesetzliche Regelung - Korrekturvorschläge des Schrifttums - Angemessenheit der gesetzlichen Erbfolge - Ergebnis - Dritter Teil: Fallanalysen: Traditionsklauseln; Ebenbürtigkeit; unechte Bedingungen (BGH, "Hohenzollernbeschluß" vom 2.12.1998) - Religionsklauseln (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 02.03.1988: "Scientology-Fall") - Zwecksetzende Bedingung; Verhältnis von Auflage und Bedingung (BGH, Urt. vom 30. Nov. 1964) - Unternehmertestamente; Nichtgeltendmachen von Pflichtteilsansprüchen; Einschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit (OLG Hamm, Beschluß vom 11.01.2005) - Bedingungen, die die Wiederverheiratung eines Ehegatten betreffen (OLG Hamm, Beschluß vom 16.03.1993) - Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des ersten und zweiten Teils - Literatur- und Sachverzeichnis