Beschreibung
Das Haushaltsgesetz ist ein Zeitgesetz. Es muss zu einem bestimmten Zeitpunkt verabschiedet sein und ist auf einen bestimmten Zeitraum bezogen und befristet. Jährlichkeit und Vorherigkeit des Haushalts sind klassische Budgetgrundsätze, die durch aktuelle verfassungsgerichtliche Entscheidungen zu den Grenzen der Staatsverschuldung erneut in den Blickpunkt gerückt sind. Henning Tappe analysiert zentrale Fragen des Haushaltsrechts. Welche Rechtsfolgen haben rückwirkende Haushaltsgesetze und Kreditermächtigungen? Können Nachtragshaushalte auch nach Ende des Haushaltsjahres verabschiedet werden und den Haushaltsvollzug genehmigen? Welche Auswirkung hat die im Grundgesetz geforderte Trennung nach Jahren auf die Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zu einem bestimmten Haushaltsplan? Einen Schwerpunkt legt der Autor auf die Bedeutung der zeitlichen Grenzen für die Kreditfinanzierung staatlicher Haushalte. Mit der langjährigen Praxis der Ausnutzung fortgeltender Kreditermächtigungen befasst er sich ebenso wie mit neueren Erscheinungsformen, etwa kreditfinanzierten Überschüssen und Rücklagen sowie deren Varianten. Tappe zeigt, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot hier häufig nicht verletzt wird, dass aber die Saldierung von Krediteinnahmen und Investitionsausgaben über die Grenzen des Haushaltsjahres hinweg als missbräuchliche zeitliche Streckung des Kreditbedarfs verfassungswidrig ist. Für das Problem des asymmetrischen Haushaltsvollzugs, der Überschreitung der Kreditgrenzen im Vollzug, entwirft Tappe das Konzept einer Fehlbetragslösung, die eine Anwendung des Art.115 Abs.1 S.2 GG auch in diesen Fällen ermöglicht und die praktischen Schwierigkeiten einer Bindung an die Ist-Ausgaben überwindet.