Beschreibung
Die Arbeit ist eine vergleichende Untersuchung zum Eigentumsschutz im internationalen Investitionsrecht und im internationalen Menschenrechtsschutz. Ursula Kriebaum untersucht zunächst vergleichend die Schutzsysteme in beiden Rechtsbereichen. Im Menschenrechtsschutz wird nach Feststellung des Vorliegens einer Enteignung noch eine Rechtfertigungsprüfung vorgenommen. In deren Rahmen wird unter anderem festgestellt, ob ein Eigentumseingriff verhältnismäßig war. Nur ein ungerechtfertigter Eigentumseingriff löst eine staatliche Entschädigungspflicht aus. Im internationalen Investitionsrecht löst im Unterschied dazu bereits der Umstand einer Enteignung eine vollständige Entschädigungspflicht aus. Im Investitionsrecht gibt es derzeit drei Judikaturlinien zur Frage, ob eine Enteignung vorliegt. Keine der drei schafft es, das Dilemma zwischen den Regulierungsinteressen der Staaten und den Interessen der Investoren am Eigentumsschutz adäquat zu lösen. Die Autorin schlägt daher vor, den Ansatz, der im menschenrechtlichen Eigentumsschutz verwendet wird, in abgewandelter Form auf das internationale Investitionsrecht zu übertragen. Das heißt, sie entwickelt und präsentiert ein auf dem menschenrechtlichen Eigentumsschutz basierendes Modell für den investitionsrechtlichen Eigentumsschutz. Dabei wird, im Unterschied zur derzeitigen Vorgangsweise im Investitionsrecht, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen den Interessen des Staates an der Enteignung und den Interessen des Enteigneten am Schutz seines Eigentums vorgeschlagen, wobei die Höhe der Entschädigung in dieser Verhältnismäßigkeitsprüfung berücksichtigt wird.