Beschreibung
Allgemeine Versicherungsbedingungen eines privatrechtlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherungsvertrages lehnen sich bei der Definition der Erwerbsunfähigkeit an das Sozialversicherungsrecht an. Zentral ist dabei die Bedeutung der Eingliederungsmassnahmen. Während im Sozialversicherungsrecht der Grundsatz 'Eingliederung vor Rente' gilt, entsteht im Privatversicherungsrecht eine Schadenminderungspflicht nach Art. 61 Abs.1 VVG grundsätzlich erst nach Eintritt des befürchteten Ereignisses. Das vorliegende Werk geht der Frage nach, was in dieser Situation unter dem Versicherungsfall Erwerbsunfähigkeit zu verstehen ist. Es wird bei der vorgeschlagenen Lösung auch auf die zentralen Aspekte der Wartefrist, des Mindesterwerbsunfähigkeitsgrades sowie des Beweises und der Zuständigkeit zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit eingegangen.